Die Erweiterung des Anlageuniversums
Zu den wesentlichen Grundprinzipien des Investmentrechts zählen der Typenzwang und die Produktregulierung. Investmentvermögen können grundsätzlich nur in den vom KAGB erlaubten Rechtsformen aufgelegt werden und müssen bei ihrer Investitionsstrategie die Vorgaben des KAGB beachten. So dürfen geschlossene Investmentvermögen, die von einer genehmigten KVG verwaltet werden, gemäß § 139 KAGB nur in der Rechtsform der Investmentaktiengesellschaft
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