Abschlussprüfungen

Abschlussprüfungen von regulierten Gesellschaften

Im Rahmen der Abschlussprüfungen von regulierten Gesellschaften, beispielsweise Kapitalverwaltungs-gesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften, Zahlungsdienstleistern, Factoringgesellschaften oder Vermögensverwaltern müssen nicht nur die Bilanzen überprüft werden, sondern auch die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

Die Abschlussprüfungen erfordern daher fundierte Kenntnisse der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die häufig auch in europarechtlichen Normen fest gelegt sind.

Wesentlich für eine erfolgreiche Prüfung sind jedoch praktische Erfahrungen, wie die häufig recht abstrakt gehaltenen Vorschriften in sinnvolle und für die jeweilige Gesellschaft angemessene Prozesse umgesetzt werden können. Nur durch diese Erfahrungen ist gewährleistet, dass die Prüfung nicht im „Abhaken“ von Checklisten besteht, sondern in einem konstruktiven Dialog, der auch Anregungen zu Verbesserungen und Optimierungen geben kann.

Diesen Dialog bieten wir unseren Mandanten.

Die einzelnen Prüfungen im Überblick

  • Abschluss­prüfung von nach dem KWG, ZAG und KAGB regulierten Gesell­schaften
  • Abschluss­prüfung von geschlossenen Investmentkommandit­gesell­schaften
  • Abschluss­prüfung von Emittenten von Vermögens­anlagen
  • Prüfungen nach dem Wert­papier­handels­gesetz
  • Prüfung von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen