Abschlussprüfungen
Abschlussprüfungen von regulierten Gesellschaften
Im Rahmen der Abschlussprüfungen von regulierten Gesellschaften, beispielsweise Kapitalverwaltungs-gesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften, Zahlungsdienstleistern, Factoringgesellschaften oder Vermögensverwaltern müssen nicht nur die Bilanzen überprüft werden, sondern auch die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben.
Die Abschlussprüfungen erfordern daher fundierte Kenntnisse der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die häufig auch in europarechtlichen Normen fest gelegt sind.
Wesentlich für eine erfolgreiche Prüfung sind jedoch praktische Erfahrungen, wie die häufig recht abstrakt gehaltenen Vorschriften in sinnvolle und für die jeweilige Gesellschaft angemessene Prozesse umgesetzt werden können. Nur durch diese Erfahrungen ist gewährleistet, dass die Prüfung nicht im „Abhaken“ von Checklisten besteht, sondern in einem konstruktiven Dialog, der auch Anregungen zu Verbesserungen und Optimierungen geben kann.
Diesen Dialog bieten wir unseren Mandanten.
Die einzelnen Prüfungen im Überblick
- Abschlussprüfung von nach dem KWG, ZAG und KAGB regulierten Gesellschaften
- Abschlussprüfung von geschlossenen Investmentkommanditgesellschaften
- Abschlussprüfung von Emittenten von Vermögensanlagen
- Prüfungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
- Prüfung von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen